da ich beschlossen habe, noch mal mit unserem Englischlehrer zu reden... was soll ich da sagen? (habs eh weiter oben schon mal genauer formuliert ) glg
Zitat von Isis712da ich beschlossen habe, noch mal mit unserem Englischlehrer zu reden... was soll ich da sagen? (habs eh weiter oben schon mal genauer formuliert ) glg
Guter Versuch, mit ihm zu reden. Geh einfach auf ihn zu und bitte ihn unter ein Vier Augen Gespräch und beginnst dann mit den Vorkommnissen, die Dir und vielen anderen nicht zusagen und beschreibst ihn ein Beispiel. Wenn das nichts bringt, ode rzu Besserung führen sollte, kannst Du ja noch immer zu Eurer Schulleitung gehen und ansonsten zur Schulbehörde, wo es in manchen Städten inzwischen schon Rechtsabteilungen gibt, da es häufiger zu Vorkommnissen kommt
Zitat von Isis712ein problem ist ja zusätzlich, dass er solche sachen runterzuspielen versucht... aber ich kanns ja (noch) mal probieren... lg
Dann gehst Du klar und deutlich drauf ein, er muss Rücksicht nehmen und es akzeptieren, dass seine Späße auch mal bei anderen nicht wirken. Und wenn er darauf nicht eingeht, kannst Du immer noch die anderen Wege wählen.
Fiordland, Ich rede von Durchsuchungen mit Einwilligung und auf Verdacht! Ich bin Security Beamtin, ich MUSS Taschen kontrollieren und abtasten (natürlich nicht in Körperöffnungen, das darf tatsächlich NUR die Polizei) - sonst darf keiner ins Stadion rein. Oder eben in die Disco. Klar, wenn der Gast (warum gibt es eigentlich keine weibliche Form von 'Gast'???) sich weigert, dann darf ich ihn natürlich NICHT durchsuchen. ABER ich darf ihn den Eintritt verwehren, da ich das Hausrecht habe. (und meistens sind eh die Grün/weißen dabei)
Ich habe Unterricht bei einem Polizisten, der uns allen gesagt hat, Durchsuchungen sind ein Jedermannsrecht. ABER jeder hat natürlich das Recht, das ganze zu verweigern. Wenn ein Gast einen Türsteher bittet: Darf ich dich durchsuchen, dann ist das sein gutes Recht. Aber der Türsteher braucht nicht zuzustimmen - es sei denn er hat Gute Laune und macht jeden Scheiß mit (und wer fragt schon Hakan: Ey darf ich dich durchsuchen?*lachanfall bekomm*)
Aber es ist wirklich ein Jedermannsrecht - hab grad in meine Unterlagen geschaut.
Zu den Jedermannsrechten gehören auch: §127 StPO Voläufige Festnahme; Selbsthilfe des Besitzers; die erlaubte Selbsthilfem Notwehr/Nothilfe, Notstand.
Natürlich machen wir keine Strafverfolgung, deshalb verhaften wir auch niemanden.
Ich habe die Sache des Lehrers ja auch gar nicht gut geheißen. Ganz ihm Gegenteil! Das ist ein Vestoß gegen das Schikane-Verbot! Und ich habe nie gesagt, dass der Lehrer das auch OHNE Erlaubnis tun darf! Aber er hat das Recht, zu fragen, ob er reingucken darf, bzw. den Inhalt zu sehen. Ansonsten: Stift aus Mäppchen raus (zum Schreiben) und Mäppchen bis zum Klausurende wegtun.
Das mit deinem Handy fällt ebenfalls unter Verstoß gegen das Schikane-Verbot - und ist absolut nicht in Ordnung. Er hätte dir sagen können/müssen: Tu bitte das Handy weg! Sonst nehm ich es an mich bis zum Ende der Klausur/Stunde. Es wär natürlich schlauer, Du hättest es gleich gesagt...Aber naja - ich kenn dich;) Und Alzheimer haben wir beide*zwinker*
Im Grunde hast Du Recht: Ohne Einwilligung darf ich niemanden durchsuchen - die Polizei hat eine ganz andere rechtliche Grundlage. Aber klar: VERDACHT muss immer bestehen. Und zwar ein begründeter.
Die Sache mit der Nötigung ist so eine Sache. So lang der Grund zur Nötigug nicht verwerflich ist, ist die Nötigung nicht strafbar. Schließlich begeht auch das Harz4 Amt Nötigung;) Beispiel 1 Euro Job: Mach den oder Geld wird gekürzt. Klarer Fall von Nötigung. Aber strafbar? NEIN. Denn der Grund ist nicht verwerflich.
Aber genug mit Recht hier;) Der Lehrer überschreitet ganz klar seine Kompetenzen und das habe ich auch nie bestritten. Viel Glück beim Gespräch mit dem Lehrer, Isis!
Also unter Deinem Jedermannsrecht, habe ich etwas ganz anderes gefunden und betrifft nicht die Durchsuchung von Eigentum im Persönlichkeitsrecht, denn das ist ja was anderes, das mit dem Jedermannsrecht.
Es kann ja nicht angehen und dieses Gesetz gibt es meines Erachtens nicht, zumindest finde ich das im StPO und im BGB nicht, dass jeder das Recht hat jemanden zu durchsuchen, bzw. Taschen etc, zu kontrollieren, denn davon reden wir ja hier die ganze Zeit. Klar sagt kaum einer Nein, wenn Du die Kleute bittest die Tasche zu öffnen... schließlich wollen diese ja auch die Veranstaltung nutzen, wäre ja schön blöd von den Personen, sich unnötigen Ärger/Streß einzuhandeln.
Zum Jedermannsrecht: Hier im Gesetz steht folgendes:
Das Jedermannsrecht ist ein in den nordischen Ländern (außerhalb Dänemark) und in der Schweiz gültiges Gewohnheitsrecht, welches allen Menschen bestimmte grundlegende Rechte bei der Nutzung der Wildnis und anderen privaten Landeigentums zugesteht.
Das war Wiki...(kann man sich nicht zu 100% drauf verlassen...deshalb muss ich gerade auch so lachen, bei dem, was Google einem ausspuckt. Bei der StPO und BGB taucht dieses Gesetz nicht auf und das sind ja, wie Du ja auch lernen musstest, Gesetze, die den höchsten Stellenwert haben und über alle anderen kleinen Gesetze stehen.
Es mag ja sein, dass es das Gesetz "Jedermannsrecht" gibt, welches aber nicht aussagt, dass JEDER das Recht hat, bei einem die Taschen zu kontrollieren. Im Supermarkt dürfen die Mitarbeiter nicht von Dir verlangen, Deine Tasche zu öffnen, wenn es dieses Gesetz gebe, dann könnte man es als Jedermannsrecht auslegen, aber dann müssten ALLE Bürger dieses Recht haben und das gibt es, mit dem, wovon hier die ganze Zeit geredet wird, nämlich Taschen Kontrolle definitiv nicht.
Das darf ausschließlich nur die Polizei. Zumindest muss ich genau das gerade ja lernen.... Wirtschaft mit Rechten und Pflichten eines jenen Bürgers. Wo genau das gerade hier reinfällt. Der Polizist müsste dann ja such deutlich gesagt haben, dass nur sie das Recht haben Taschen zu kontrollieren, wenn auch hier der Verdacht begründet ist.
Das mit der Nötigung ist eben so eine Sache. Hartz IV ist Nötigung, aber die Bürger müssen es sich gefallen lassen, bzw. haben nicht den Mut und das nötige Kleingeld um zu Klagen und für sowas bräuchte man einen guten Anwalt, der sich dem annimmt.
Wenn aber im Supermarkt jemand von Dir verlangt: öffnen sie ihre Tasche: wenn Du ablehnst und die Mitarbeiter Dich zwingen, die Tasche zu öffnen, ist das Nötigung. So steht es jedenfalls in dem Buch "das lexikon der Rechtsirrtümer.
Und ein Allgemeines Recht auf diese Kontrollen gibt es nicht.
Wir rede hier aneinander vorbei, denn ich rede die ganze Zeit von der Taschenkontrolle und nicht, dass die Taschenkontrolle Jedermannsrecht ist. Denn dieses Gesetz gibt es nicht in Verbindung mit dem Gesetz der Taschenkontrolle. Dann müsste es nämlich eine KlAGEFLUT geben, da dies ein Widerspruch wäre
Die Armen landgerichte.... haben ja schon so wenig zu tun
Sagen wir ma so mit dem Handy... wir müssen vor Antritt des Klassenzimmers alles ausschalten und man muss vorher ankündigen, wenn man das Handy anlassen muss. Ich habe es sogar auf lautlos gehabt.... und dadurch, dass der Herr lehrer einem nicht zu Wort kommen lies, es in meinem Anfall an Alzheimer nachher völlig vergessen.....
Also der Lehrer ist schuld
So ich denke man kann das Thema auch abschließen, denn im Grunde meinen wir ja alle dasselbe nur mit unterschiedlicher Aufassung.
gibts im Internet irgendwelche Seiten, bei denen die Schülerrechte aufgezählt werden? Ich hab bei Google nichts wirklich Sinnvolles, was meiner Lage entspricht, gefunden. glg
Zitat von Isis712gibts im Internet irgendwelche Seiten, bei denen die Schülerrechte aufgezählt werden? Ich hab bei Google nichts wirklich Sinnvolles, was meiner Lage entspricht, gefunden. glg
Oh ich glaube nicht, da muss man sich wohl direkz an die Behörde wenden... über das Allgemeine Recht, für Bürger findet man alles, aber ich glaube nicht für das Schulrecht von Lehrern/Schule/ Schüler
@isis 712 Mein Bruder hatte auch schon den selben Lehrer über den du dich beschwert hast. Ich hbe deshalb meine Mutter gefragt, ob er sich damals auch schon so aufgeführt hat. Sie hat gesagt das das schon immer so war. Sie ist deswegen auch schon einmal zum direx und auch die anderen Eltern ober es hat sich nie etwas geändert. du hast ihn doch auch schon set 4 jahren oder?
@Fiordland: Jedermannrecht(e) sind keine eigenen Gesetze, wo die Rechte steen, die jeder hat. Jedermannrechte sind die Rechte, die JEDER hat - auch die Grundrechte. Ich hab nochmals nachgeschaut und zu den Jedermannrechten gehört es im entferntestem Sinne...Eher zu den Grundrechten - steht zumindest im Buch und auf den Zettel. Kann aber sein, dass ich was durcheinander gewürfelt hab, das will ich nicht abstreiten (kennst mich ja;) )...Aber im Grunde kann JEDER dich BITTEN, dich durchsuchen zu dürfen. Macht natürlich keiner. Wär ja auch schön doof. Ich frag Montag bzw. Mittwoch nochmal meinen Dozenten, vorher seh ich den nicht.
Ich glaub, das einzige Problem ist, dass wir unterschiedliche Auffassungen von Durchsuchen haben. Für mich ist Durchsuchen einen Blick in die Tasche werfen, nicht das ausräumen oder drin rumwühlen. Meinst Du das, dann geb ich dir total recht. DAS darf nur die Polizei.
Das mit der Kassiererin - kommt drauf an, ob sie Hausrecht hat. Im Grunde hast Du recht. Aber eine Kassierin darf dich bitten, die Tasche aufzumachen. Hat die Verküferin den Verdacht, dass geklaut wurde, kann sie die Polizei rufen lassen und den Kunden/die Kundin so lang vorläufig festnehmen, bis die Polizei da ist, um das zu klären.So verhält es sich auch mit dem Detektiv...
Abr Du hast Recht...Im Grunde meinen dir das selbe...Haben nur bei manchen Teilen eine andere Auffassung oder Interpretation von Dingen