Heute hab ich mich ziemlich mit unserem Englischlehrer gezofft. Er hat mein Schüttelpenal 2mal ausgeleert, einfach so. Ein anderes von einer Freundin hat er in den Mistkübel (!) geworfen und eines in das Waschbecken. Außerdem beleidigt er Schüler mit Spitznamen wie Brillenschlang, Oldie, Cobra, usw. Ich kenne Schüler, die das richtig verletzt, auch wenn unser Englischlehrer meistens nur Spass daraus macht. Es gibt auch noch mehrere Kleinigkeiten, aber das war eben das Gröbste. Einmal hat er gesagt, er kann jeden Schüler auf die Note prüfen, die er möchte und er hat noch jeden losgekriegt, den er nicht mochte. Ich hab mir meinen Teil dabei gedacht... Ich finde sein Verhalten nicht okay! Was meint ihr dazu? glg
Ja, aber er sieht es nicht ein. Ich hab ihm mal gesagt, dass es auch Schüler gibt, die das verletzt, aber er hat mich nicht ernst genommen und mich verspottet... so langsam hab ich genug... glg
Habt ihr vertrauenslehrer? Dann sprecht mal mit denen. oder wendet euch an euren Klassenleiter, denn das verhalten geht mal gar nicht mehr okay. Spitznamen sind meiner meinung nach okay, solange er sich daran hält, wenn leute bei euch nicht so genannt werden möchten. Die anderen Aktionen sind aber ganz und gar nicht mehr in ordnung, und deswegen:
Ab zum klassenlehrer. Oder eben vertrauenslehrer. Lasst euch von ihm nicht klein machen, bietet ihm paroli, aber natürlich ohne von eurer seite aus verletzend zu werden oder sich unpassend zu verhalten - er ist nämlich immer noch eine respektsperson.
hab meine mutter gefragt die auch lehrerin ist und sie hat betätigt das lehrer die mappen ausleeren dürfen, wenn sie den verdacht haben das sich da schummelzettel oder sonstiges in der art befinden würde. allerdings draf dabei nichts zu bruch gehen und in den mülleimer schmeißen, das ist tabu (auch für lehrer). Und seine kommentare sind das allerletzte. ihr solltet mit einem vertrauenslehrer reden und eure eltern mit einbeziehen. ihr seid zwar schüler, aber auch lehrer sollten einen gewissen respekt vor euch haben........ ich wünsch euch ganz viel glück ,dass ihr das klären könnt.
nachdem unser Englischlehrer letzte Stunde zwei Schüttelpenale ins Waschbecken geworfen hat, ohne jeden Grund, haben wir Schüler beschlossen, beim nächsten Mal zum Direktor zu gehen... so kann das ja nicht weitergehen... Vielleicht schaffen wir es ja noch, ihm klar zu machen, dass sein Verhalten nicht lustig ist. glg
Ja geht zum Direktor. Denn willkürlich darf er das nicht. Und erst recht nicht ins Waschbecken oder in die Mülltonne! Kontrollieren vor Klassenarbeiten auf Verdacht von Spickzetteln ist ja ok. Aber nicht das, was dein Lehrer da macht. Geht geschlossen zum Direx und redet dann mit dem. Ich wünsch euch viel Glück!
Moment lehrer dürfen nicht ohne zu Fragen an die Mappen der Schüler heran, auch bei Verdacht, denn bestätigt sich der Verdacht nicht, könnte der Lehrer richtig Ärger bekommen. Habe genau dasselbe mal erlebt und mich dann mal schlauer Weise bei den Behörden erkundigt, die mir sehr gute Informationen gegeben haben. Denn an die privaten sachen der Schüler, dürfen auch keine lehrer ran, trotz Verdachts. Sie müssen den Schüler bitten, die Spickzettel herauszugeben, ansonsten dürfen sie die Schüler vom Unterricht/Klausur beurlauben. Das ist erlaubt. Was die Lehrer dürfen ist, das gesamte geschlossene Schulmäppchen zu nehmen und bei sich auf den Tisch zu stellen, aber an die Sachen dürfen sie nicht heran.
Habe genau das alles schon sehr oft erlebt. Oder man wird beleidigt, gemobbt und manche glauben, sich alles erlauben zu dürfen. Und genau das tut dein lehrer, also wirklich ab zu einem Vertrauenslehrer, oder gar gleich zur Behörde. Denn Du als Schüler hast erstaunlich viel Rechte, die Du durchsetzen kannst, man muss nur wissen wie. Aber natürlich macht es vorher einen guten Eindruck, wenn Du zu dem Lehrer direkt gehst, wenn das nichts bringt, dann stehen Dir alle Türen offen.
Nur Taschen kontrollieren, Schulmäppchen etc. das ist eine privatsphäre, die die lehrer nicht verletzten dürfen, trotz Verdachts. Wenn man es sehr genau nimmt und das tut keiner, um Ärger zu ersparen, darf nur die POLIZEI Deine Taschen unaufgefordert, aber nur in Verdachtsmomenten kontrollieren und kein anderer. Dazu gehört eben auch so ein Simples Federmäppchen.
So wollte das mal so loswerden, nachdem ich das hier alles gelesen habe.
Geht als klasse zusammen zu einem vertrauenslehrer oder zum Direktor oder wenn ihr die telefonnummer von dem lehrer habt oder ran kommt sagt euren eltern bescheid die sollen bei dem anrufen und sich beschweren es müssen nur möglichst viele sein! wir haben auch so einen lehrer an der schule der schüler beleidigt er sagt z.B. zu den scülern Doofente oder Nasenbär und manche schüler finden das halt nicht mehr lustig also beschwert euch
Ehm....Fiordland: Einspruch! Durchsuchung ist ein Jedermannsrecht! Sofern ein Verdacht besteht, dass ein Schüler mogeln möchte, kann ein Lehrer sehr wohl das Mäppchen verlangen - bzw. den Schüler zum ausräumen desselben anhalten. Tut der Schüler das nicht, so kann er, wie Du gesagt hast, den Schüler ausschließen bzw. scharf beobachten , dass Mäppchen bis auf einen Stift, Patrone für Füller und Radiergummie einkassieren und ggf. an einen speziellen Platz nah am Pult setzen. Natürlich muss der Lehrer den Verdacht hinterer begründen - sprich: Ich hab da einen Zettel rausgucken sehen. Oder ich hab was gehört, dass er das vorhat. Oder er hat schonmal gespickt.
Aber willkürlich, ohne Verdacht und ohne Fragen - dass darf er wirklich nicht. Und schon gar nicht die Sachen in Müllkörbe, Waschbecken etc. schmeissen.
Geht zum Direx, wenn das Reden mit dem Lehrer nichts bringt. Das kann ich nur raten - denn auch Schüler haben Rechte, und das sind nicht gerade wenige.
Bist du dir bei der Durchsuchung da so sicher? Normalerweise ist es so, dass man den "Verdächtigten" dazu auffordern kann, das Mäppchen zu entleeren, aber der Lehrer darf es nicht selber machen.
Selbst in Kaufhäusern dürfen keine Taschen durchsucht werden, nicht mal vom Kaufhausdedektiv. Wenn sich der Beschuldigte weigert muss eigentlich die Polizei gerufen werden.
So habe ich das von einem Polizisten erzählt bekommen, weiß nicht, ob es in der Schule so viel anders ist, kann es mir aber nicht so ganz vorstellen.
Aber davon abgesehen, das ist Mobbing und ihr solltet geschlossen am besten mit einem Vertrauenslehrer zum Direktor gehen.
Ich bin mir 100% sicher, dass ein Lehrer auf Verdacht das Mäppchen durchsuchen bzw. in das Mäppchen schauen darf. Allerdings kann und darf der Schüler sich weigern. Aber ein Lehrer darf das Mäppchen auf jedenfall verlangen und es zur Seite tun, damit der Schüler nicht mogeln kann. Ich habe ja nicht geschrieben, dass er es einfach nehmen darf und reinschauen darf. Der Lehrer darf es VERLANGEN, mehr habe ich nicht geschrieben. Fiordland meinte ja, dass er nicht mal verlangen kann, den Inhalt des Mäppchens zu sehen. Und das ist falsch.
Da hast Du nämlich recht, Freddylein. DAS darf er nur mit Zustimmung. Den gemeinen Ladendieb, den Du ansprichst - da hast Du absolut recht. Wenn der Kaufhausdetektiv einen Dieb auf frischer Tat betrifft (ich weiss, klingt komisch, aber wird so genannt), kann er die Herausgabe der Sachen verlangen. Aber er darf NIEMALS den Verdächtigen anfassen, da kommt er in Teufels Küche. Gibt der Dieb nichtmal seine Personalien, ist es allgemein besser, die Polizei zu rufen. Aber das ist alles die vorläufige Festnahme, die JEDERMANN durchführen darf;) Und hat nichts mit Durchsuchen oder ähnlichem zu tun.
Bei Kontrollen guckt man in die Taschen (oder hier das Federmäppchen) und sieht man etwas, das einem Spanisch vorkommt, bittet man eben zur Leerung von Taschen, Mäppchen, Beuteln etc.
Aber was der Lehrer hier macht, ist totale Willkür und darf nicht sein. Das ist ein absolutes No Go!
Aber wie gesagt: Durchsuchen MIT Erlaubnis darf JEDER! Nur, die Polizei darf auch ohne die Erlaubnis durchsuchen. Ich habe mich vielleicht auch nicht ganz deutlich ausgedrückt im letzten Post von mir;)
Denn bei Einlasskontrollen schauen wir auch in die Taschen und tun verbotene Gegenstände oder gar die ganze Tasche an die Seite. Ich arbeite im Sicherheitsdienst und sollte mich mittlerweile mit Rechten und Pflichten auskennen;) Aber wie gesagt: Ich habe mich vielleicht etwas zu unverständlich ausgedrückt. Was an der späten Stunde liegen kann.
Die meisten aus unserer Klasse wollen nicht zum Direktor gehen, weil sie Angst haben, dass unser Englischlehrer sie dann im "Visier" hat. Darum habe ich beschlossen, morgen noch mal mit ihm zu reden. Aber ich weiß nicht, wie ich das am besten anfangen soll, da er meistens sehr ungehalten reagiert, wenn man ihn oder seinen Unterricht kritisiert. Könnt ihr mir da irgendwelche Tipps geben, wie ich das anstellen soll und was ich da am bestan sage?! glg
Zitat von gummibaerchen12345Ehm....Fiordland: Einspruch! Durchsuchung ist ein Jedermannsrecht! Sofern ein Verdacht besteht, dass ein Schüler mogeln möchte, kann ein Lehrer sehr wohl das Mäppchen verlangen - bzw. den Schüler zum ausräumen desselben anhalten. Tut der Schüler das nicht, so kann er, wie Du gesagt hast, den Schüler ausschließen bzw. scharf beobachten , dass Mäppchen bis auf einen Stift, Patrone für Füller und Radiergummie einkassieren und ggf. an einen speziellen Platz nah am Pult setzen. Natürlich muss der Lehrer den Verdacht hinterer begründen - sprich: Ich hab da einen Zettel rausgucken sehen. Oder ich hab was gehört, dass er das vorhat. Oder er hat schonmal gespickt.
Aber willkürlich, ohne Verdacht und ohne Fragen - dass darf er wirklich nicht. Und schon gar nicht die Sachen in Müllkörbe, Waschbecken etc. schmeissen.
Geht zum Direx, wenn das Reden mit dem Lehrer nichts bringt. Das kann ich nur raten - denn auch Schüler haben Rechte, und das sind nicht gerade wenige.
Also das die Durchsuchung von Eigentum nicht jedermanns recht ist, solltest Du ja wissen. Denn, wenn man es genau nimmt, darf nur doe Polizei die Taschen durchsuchen. Den § kann ich ansonsten gerne auch einmal aufschreiben, wo das genau beschrieben steht.
Ansonsten schreibst Du ja nichts anderes als ich. Die lehrer dürfen das Mäppchen zur Seite tun, aber dürfen es nicht durchsuchen, wenn der Schüler nicht einwilligt. Das stimmt auch. Klar möchte man nicht wissen, was hinterher an Theater los ist, aber es gibt genügend Lehrer, die sich an den Inhalten der Schüler heranmachen. Letztens habe ich vergessen dem lehrer Bescheid zu geben, dass ich mein handy anlassen muss. Prompt folgte ein Anruf, der wirklich wichtig war, da ich keine Lust hatte meine Wohnung aufgebrochen, wegen Gasausbruchs aufsuchen zu müssen. Es folgte genau das, was wirklich nicht geht. Der lehrer nahm mein Handy, schmiss es in seine Tasche und ich durfte nicht mal das Gespräch zu Ende führen. Das Ende vom Lied war eine Massendiskusion. 2 lehrer waren Felsenfest der Meinung, sie dürften das und die Schüler eben waren dagegen. Ich habe eben mein 2. Handy genommen, bei der Behörde angerufen und mich erkundigt. Habe mir damals die direkte Durchwahl absgespeichert. Die Lehrer mussten mein Handy wieder herausgeben und nicht erst, wenn die Eltern es abholen. Ja wie denn, wenn der Schüler schon lange volljährig ist.
Sie dürfen nicht einfach etwas wegnehmen. Egal ob es ein Handy oder Mäppchen ist, dass ist Eigentum und das, was der Lehrer hier macht, die Sachen im Waschbecken auskippen, geht mehr als zu weit.
Ansonsten haben Lehrer sehr wenig Rechte, Schulordnung hin oder her, das Gesetz gilt, indem Fall mal nicht die Schulordnung.
Aber Taschenkontrolle, egal welcher Verdacht da ist, darf ausschließlich nur die Polizei. denn es ist ein Trugschluss, den viele haben, wenn sie glauben, die Leute in den Läden, oder Wachmänner dürften die Taschen kontrollieren. Im Grunde dürfen sie danach fragen, aber wenn die person Nein sagt und es einen Verdacht gibt, muss immer die Polizei hinzugezogen werden. So steht es zumindest im Gesetz.
ÄH ich habe nicht geschrieben, dass der Lehrer den Inhalt nicht verlangen kann, davon habe ich gar nichts geschrieben, er darf danach fragen, aber er darf es nicht durchsuchen, denn das ist Eigentum. Er darf den Schüler bitten und muss dafür einen berechtigten Verdacht haben, denn bestätigt sich der Verdacht nicht, macht sich der lehrer, wie auch bei den anderen Sachen im normalen Leben strafbar.
Habe das eben mal aus meinem Büchlein herausgesucht, damit keine Missverständnisse auftreten.
Die Sache mit dem Lehrer ist die eine Sachem die auf keinen Fall geht, desweiteren rede ich von der Allgemeinsache, dass das durchsuchen von Taschen ausschließlich nur von der Polizei und selbst die dürfen das nur tun, wenn ein Verdacht besteht, denn es ist ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Menschens. Viele sind immer der Ansicht, dass man im Laden, Schule, Disco oder sonst wo, jeder die Taschen kontrollieren darf, jedoch ist das ein Trugschluss. denn es darf nicht einmal gesagt werden, wir müssen die Taschen kontrollieren, da wir auf nummer sicher gehen müssen. Wenn das nämlich erfolgt, könnte die Person wegen Nötigung und falschen Verdachts angezeigt werden.
Hier die §:
§307 Abs. 2 NR. 1BGB Inhaltskontrolle
§ 102 StPO Durchsung von Verdächtigen
§ 127 StPO Vorläufige Festnahme
Das steht alles in dem Buch Lexikon der Rechtsirrtümer, sehr zu empfehlen und sehr interessant, wie man sich als normaler Bürger völlig irren kann. Man sieht sehr gut an diesem Buch, wie viele Unternehmen etc. ihre eigenen Gesetze gestrikt haben, die es im wirklichen leben normalerweise nicht gibt.
Ansonsten stehen Erklärungen, sehr gut erklärt im Handbuch des BGB.
Habe das nur mal gemacht, damit es nicht zu Missverständnissen kommen kann, da es hier um zweierlei Dinge geht.
Sei noch hinzuzufügen, wenn das, was Gummi schreibt, Eintritt und die zu durchsuchende Person in die grobe Taschenkontrolle einwilligt, darf auch der Sicherheitsdienst die Taschen durchsuchen. Ansonsten, wenn die Person das nicht möchte und die Taschen kontrollieren muss, muss die Polizei hinzugezogen werden, selbst die darf nur bei Verdacht, der berechtigt sein muss, die Taschen durchsuchen.
Das viele das nicht machen ist klar. Wenn Du Gummi jedesmal die Polizei rufen müsstest, wäre eine normale Kontrolle ja nicht mehr möglich, aber es gibt eben Einzelfälle, die so auf ihre Recht Pochen. Die meisten wollen in das Stadion, oder so rein, also lassen sie auch eine unangenehme Kontrolle über sich ergehen.Dann hat die Person eingewilligt, sozusagen eine mündliche, schriftlich wäre ja echt der Wahnsinn.